Rechtsprechung
BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 211 StGB; § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
Strafmilderung bei versuchtem Mord - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Freiheitsstrafe bei versuchtem Mord in Tateinheit mit schwerem Raub, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freiheitsstrafe bei versuchtem Mord in Tateinheit mit schwerem Raub, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Strafmilderung wegen eines Versuchs erfordert sorgfältige Abwägung bestimmter Umstände
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2015, 37
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.08.2005 - 2 StR 317/05
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); schwerer Raub; gefährliche …
Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Soweit das Landgericht verkannt hat, dass § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB von § 250 Abs. 2 Nr. 3 b StGB verdrängt wird (BGH NStZ 2006, 449), schließt der Senat aus, dass die Strafkammer bei zutreffender rechtlicher Einordnung auf eine niedrigere Freiheitsstrafe erkannt hätte. - BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88
Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme
Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Die wirksam auf den Strafausspruch beschränkte Revision der Staatsanwaltschaft (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3) ist ebenfalls unbegründet. - BGH, 06.09.1989 - 2 StR 353/89
Doppelverwertung bei Versuchsmilderung
Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Zwar kann innerhalb eines Strafrahmens, der wegen Versuchs gemildert worden ist, allein der Umstand, dass ein Versuch vorliegt, keine Bedeutung für die Findung der angemessenen Strafe entfalten (BGH NStZ 1990, 30). - BGH, 15.06.2004 - 1 StR 39/04
Mord (niedrige Beweggründe: Besitzdenken und rücksichtsloser Eigennutz); …
Auszug aus BGH, 11.09.2013 - 2 StR 287/13
Eine sorgfältige Abwägung dieser Umstände, auch soweit sie für den Täter sprechen, ist namentlich dann geboten, wenn von der Entschließung über die versuchsbedingte Milderung die Verhängung lebenslanger Freiheitsstrafe abhängt (BGH NStZ 2004, 620).
- BGH, 22.10.2019 - 5 StR 449/19
Entscheidung über die Strafmilderung beim Versuch des Mordes (Gesamtwürdigung; …
a) Eine rechtsfehlerfreie Anwendung des § 23 Abs. 2 StGB verlangt nach ständiger Rechtsprechung eine Gesamtschau, die neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte umfasst, wie Nähe zur Tatvollendung, Gefährlichkeit des Versuchs und eingesetzte kriminelle Energie (vgl. BGH, Urteile vom 15. September 1988 - 4 StR 352/88, BGHSt 35, 347, 355 f.;… vom 14. Januar 1992 - 1 StR 700/91, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 9;… vom 16. September 1992 - 2 StR 304/92, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 10; vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620; vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13;… Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 104/88, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4). - BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14
Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter …
Darüber hinaus besorgt der Senat im Blick auf die sich unmittelbar anschließenden Ausführungen zur konkreten Strafzumessung nicht, dass die für die Prüfung einer Strafrahmenverschiebung erforderliche Gesamtabwägung der Tatumstände und der Persönlichkeit des Täters (…vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 292/61, BGHSt 16, 351, vom 15. September 1988, aaO, vom 15. Juni 2004 - 1 StR 39/04, NStZ 2004, 620 und vom 11. September 2013 - 2 StR 287/13) unterblieben ist.